1. Der Erwerb betrifft folgende Werke von Kunstschaffenden, die aus Südtirol stammen oder deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Südtirol liegt:
a) Bilder,
b) Plastiken,
c) Installationen,
d) Objekte,
e) Fotografien,
f) ähnliche Erzeugnisse eines künstlerischen Prozesses.
2. Es dürfen nur Kunstwerke von lebenden Kunstschaffenden oder Kunstwerke, deren Herstellung nicht mehr als 50 Jahre zurückliegt, angekauft werden.
3. Der Ankaufspreis für das einzelne Kunstwerk muss unter 40.000 Euro liegen.