1. Die Betriebsordnung wird unter Beachtung folgender Grundsätze erstellt:
a) Einhaltung der Vorgaben der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse der Landesregierung und Dekrete,
b) Subsidiaritätsprinzip,
c) Festlegung der Strukturen innerhalb des Sanitätsbetriebes mit klarer Aufgaben-, Entscheidungs- und Verantwortungszuordnung,
d) Vermeidung von Doppel- und Parallelstrukturen und Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch Entbürokratisierung,
e) Festlegung der technisch-administrativen Weisungs- und Kontrollbefugnisse der Verantwortlichen, die den einzelnen Strukturen vorstehen,
f) Synergiennutzung.