1. Das Land ist befugt, dem Institut Initiativen zu unterbreiten.
2. Das Istitut Ladin übermittelt dem Land jährlich einen Bericht über die Führung des Instituts und die Umsetzung der Ziele. Zur Überwachung des Instituts, insbesondere der internen Organisation und der Tätigkeit, kann das Land Kontrollen durchführen.