1. Kosten für Referentinnen und Referenten sowie für Moderatorinnen und Moderatoren, sofern die Vergütungen nicht die von der Landesregierung festgesetzten Höchstsätze überschreiten.
Die Verpflegungs-, und Reisekosten für die oben genannten Personen werden nach den entsprechenden Bestimmungen für das Landespersonal Bestimmungen vergütet.
2. Kosten für die Nutzung und Miete von Räumlichkeiten, sofern die Räumlichkeiten nicht dem Antragsteller gehören.
3. Kosten für technische Geräte.
4. Kosten für die Redaktion, Grafik und den Druck von Programmen, Einladungen, Plakaten, Foldern, Broschüren und Prospekten, die direkt mit den Initiativen in Zusammenhang stehen und diese bewerben.
Der Beitrag wird nur dann gewährt, wenn das zuständige Amt vorab den Entwurf genehmigt hat.
Die Publikation muss angemessen beworben und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Titelseite oder dem Einband der Publikation ist folgender Hinweis anzuführen: „Diese Publikation wurde durch einen Beitrag der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Abteilung Gesundheitswesen, ermöglicht.“ Neben diesem Hinweis muss das Logo des Landes aufscheinen.
5. Kosten für Übersetzungen, Dolmetscherleistungen, Miete von Dolmetscherkabinen.
6. Kosten für Lehrmaterial, das für die Durchführung der Bildungsinitiativen unbedingt erforderlich ist.
7. Kosten im Rahmen der E-Learning-Kurse, die direkt mit der beitragswürdigen Initiative in Zusammenhang stehen:
a) Kosten für die Grafik,
b) Kosten für die Ausarbeitung des Lehrmaterials (Audiomaterial, Videomaterial und Texte),
c) Kosten für die Miete einer E-Learning- Plattform,
d) Kosten für die Programmierung,
e) Kosten für die Übersetzung.
8. Kosten im Rahmen des Sekretariats bei Tagungen und Kongressen für:
a) Planung und Organisation,
b) Handhabung der Einschreibe- und Anwesenheitslisten (Teilnehmerregistrierung, Verteilung von Informationsmaterial und Namensschildern),
c) Empfang (Welcome Desk) und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung,
d) Sammlung, Druck und Verteilung der Veranstaltungsunterlagen.