1. Die Beitragsanträge können direkt beim zuständigen Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals der Landesabteilung Gesundheitswesen vorgelegt oder diesem per Einschreiben mit Rückschein oder Zertifizierte Elektronische Post übermittelt werden, in letzterem Fall versehen mit qualifizierter elektronischer Signatur. Ausschlussfrist ist der 31. Jänner des jeweiligen Beitragsjahres.
2. Der Antrag und die Anlagen werden auf eigenen Formularen des zuständigen Amtes verfasst. Die Kriterien für die Vorlage der Anträge sowie die Formulare für den Antrag und die Anlagen können im Internet auf der Webseite del Autonomen Provinz Bozen - Abteilung Gesundheitswesen - abgerufen werden.
3. Der Beitragsantrag muss mit einer elektronischen Erkennungsmarke zu 16,00 Euro versehen sein. Wer von der Stempelgebühr befreit ist, muss im Antrag darauf hinweisen.
4. Dem Antrag muss beiliegen:
a) eine beglaubigte Kopie des Statuts und des Gründungsaktes der Körperschaft oder Vereinigung, wenn der Antrag zum ersten Mal gestellt wird oder wenn er geändert oder ergänzt wurde,
b) eine Erklärung über weitere bei der Landesverwaltung beantragte Beiträge oder Finanzierungen samt Angabe des entsprechenden Landesgesetzes, der Initiative und der Höhe des beantragten Beitrags,
c) eine Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt auf die Einkommenssteuer der Rechtspersonen im Sinne von Artikel 28 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung,
d) eine Erklärung zur Mehrwertsteuerposition,
5. Für die detaillierten Kostenvoranschläge zu den einzelnen Bildungsinitiativen müssen die Antragsteller das Programm GECO verwenden, welches das zuständige Amt zur Verfügung stellt. Für den Zugriff sind ein Benutzername und ein Passwort erforderlich; die Zugriffberechtigung wird per E-Mail beim Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals beantragt.
6. Jeder CME-Provider kann für maximal fünfzehn Initiativen einen Beitrag beantragen.