Das Amt für Obst- und Weinbau führt periodisch eine verwaltungstechnische Überprüfung der Prüfstellen durch.
Diese erfolgt alle zwei Jahre bei Prüfstellen, die weniger als 200 Funktionskontrollen pro Jahr durchführen. Für Prüfstellen, die mehr als 200 Funktionskontrollen pro Jahr durchführen, erfolgt diese Überprüfung jedes Jahr.
Die verwaltungstechnische Überprüfung betrifft sei es die Verwaltung der Unterlagen und der Angaben zu den durchgeführten Kontrollen, sowie den Nachweis über die Konformität der Prüfgeräte laut den Angaben gemäß Anhang III des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Kontrolle der Konformität der Prüfgeräte gemäß Anhang III des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann durch ENAMA („Ente Nazionale per la Meccanizazzione Agricola“), FEM („Fondazione Edmund Mach“) oder von anderen Provinzen oder Regionen anerkannten qualifizierten Organisationen durchgeführt und bestätigt werden.