Die Ermächtigung der Prüfstellen für die Funktionskontrolle von Pflanzenschutzgeräten erfolgt durch das Landesamt für Obst- und Weinbau auf Antrag des Unternehmens, das einen dafür vorgesehenen Vordruck einreicht.
Prüfstellen, die bereits vor Genehmigung dieser Bestimmungen amtlich anerkannt worden sind, die Prozeduren laut Anhang II des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einhalten sowie über die technischen Voraussetzungen laut Anhang III des Aktionsplans erfüllen, müssen zwecks Ermächtigung keinen neuen Antrag stellen.
Für die Feststellung der technischen Voraussetzung der Prüfstellen kann sich das zuständige Amt der Mithilfe des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau, anderer Organisationen oder qualifizierter Personen bedienen.
Das Landesamt für Obst- und Weinbau führt ein Verzeichnis der in der Provinz Bozen für die Funktionskontrolle von Pflanzenschutzgeräten ermächtigten Prüfstellen.