Zur Bedienung des Prüfstandes sind nur Personen befähigt, die einen vom Landesamt für Obst- und Weinbau veranstalteten oder einen anderen anerkannten Vorbereitungskurs besuchen, der eine Mindestdauer von vierzig Stunde aufweist, und eine entsprechende Prüfung bestanden haben.
Kurse, die von anderen Provinzen oder Regionen oder Körperschaften organisiert oder veranstaltet werden, sind anerkannt, sofern sie den Vorgaben der ENAMA („Ente Nazionale per la Meccanizazzione Agricola“) entsprechen.