(1) Bewertet werden die Leistungen des Personals auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung über die durchzuführenden Aufgaben und die Ziele und Ergebnisse, die im Laufe des Schuljahres zu erreichen sind. Diese Vereinbarung treffen die Lehrpersonen zusammen mit ihren direkten Vorgesetzten zu Beginn des jeweiligen Schuljahres im Rahmen eines eigenen persönlichen Gesprächs. Die aus dem Gespräch hervorgehende Vereinbarung und die Beurteilung werden in einem eigenen Formblatt festgehalten. Bei dem Gespräch über die Beurteilung kann das Personal eine Frist von nicht mehr als zehn Tagen beantragen, um dazu Stellung zu nehmen. Das Personal erhält zum Schluss eine Kopie mit der Beurteilung.