21) Der Verwaltungsdienst der einzelnen Gesundheitssprengel ist für alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und Parteienverkehr zuständig, und zwar insbesondere:a) Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;b) Ernennung und Widerruf des vertragsgebundenen Arztes;c) Ausstellung von Bescheinigungen zur Ticketbefreiung;d) Einhebung des Tickets;e) Vormerkung von Facharztvisiten;f) Kostenrückerstattung für fachärztliche Leistungen;g) Ausstellung verschiedener Ermächtigungen;h) Annahme von Unterlagen zu Rekursen;i) computergestützte Aufnahme der Abnehmer in den Probeentnahmestellen der Sprengel;j) Information und Parteienverkehr;k) Ausstellung von Formularen für die medizinische Betreuung im Ausland;l) Annahme von Formularen für medizinische Betreuung seitens nicht ansässiger Ausländer;m) andere Verwaltungsaufgaben.Der Dienst unterstützt zudem die Gesundheitsleistungen in verwaltungsmäßiger Hinsicht ebenso wie das Informationssystem und alle anderen, für das Funktionieren des Sprengels notwendigen technischen und organisatorischen Aufgaben.In hierarchischer und berufstechnischer Hinsicht untersteht das Verwaltungspersonal des Sprengels dem Verwaltungskoordinator, wo ein solcher vorgesehen ist, andernfalls dem Verwaltungsleiter der territorialen Direktion.Der Verwaltungskoordinator untersteht sowohl in hierarchischer als auch in funktioneller Hinsicht dem Verwaltungsleiter der territorialen Direktion.Der Verwaltungsdienst arbeitet eng mit dem ärztlichen Koordinator und mit dem Pflegekoordinator des Sprengels zusammen.