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Beschluss Nr. 717 vom 04.03.2002
Erstellung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker für die Vergabe von Aufträgen, mit einem Entgelt unter 200.000 SZR, betreffend freiberufliche Leistungen die im Zusammenhang mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauvorhaben stehen

Anlage

AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL

AMT FÜR BAUAUFTRÄGE

 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

ZUR ERSTELLUNG DES VERZEICHNISSES DER VERTRAUENSTECHNIKER FÜR DIE VERGABE VON AUFTRÄGENMIT EINEM ENTGELT UNTER 200.000 SZR ZUR PROJEKTIERUNG, BAULEITUNG,PROJEKTSTEUERUNG,

SICHERHEITSKOORDINIERUNG AUF DEN BAUSTELLEN SOWIE FÜR DIE VERGABE VON AUFTRÄGEN SONSTIGER FREIBERUFLICHER LEISTUNGEN, IN ZUSAMMENHANG MIT DER PROJEKTIERUNG UND AUSFÜHRUNG ÖFFENTLICHER BAUVORHABEN

 

ARTIKEL 1

GEGENSTAND - ZIELSETZUNG

Die Landesverwaltung beabsichtigt, für die Jahre 2002/2003 ein Verzeichnis der externen Freiberufler zur eventuellen Vergabe von Aufträgen, deren geschätzter Betrag unter 200.000 SZR liegt, zu erstellen, zur Projektierung, Bauleitung, Projektsteuerung, Koordinierung für die Sicherheit auf den Baustellen (gesetzvertretendes Dekret Nr. 494/96) und anderer Leistungen, die mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauvorhaben in Zusammenhang stehen, in Bezug auf den Artikel 12, Absatz 4, der “Verordnung über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge” ( Dekret des Landeshauptmanns vom 5. Juli 2001, Nr. 41).

 

Das obengenannte Verzeichnis ist, wie aus beigefügter Tabelle “A” (Anhang 1) ersichtlich, in Arbeitskategorien und Leistungsarten unterteilt, innerhalb welcher einzelne Freiberufler, Gesellschaften von Freiberuflern, Ingenieurgesellschaften, die Antrag stellen, in Bezug auf ihren spezifischen Beruf eingetragen werden.

 

ARTIKEL 2

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINTRAGUNG INS VERZEICHNIS

Um in das Verzeichnis eingetragen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

-geeignete berufliche Qualifizierung der einzelnen Freiberufler;

-nichtvorhandensein von Disziplinarmaßnahmen, die die Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhindern;

-nichtvorhandensein von rechtskräftigen Verurteilungen, inklusive derjenigen, für die der Richter die Unterlassung des Strafvermerks angeordnet hat, oder von Verurteilungen auf Antrag um Strafzuweisung, im Sinne des Artikels 444 der Strafprozessordnung für ein schwerwiegendes Vergehen gegen die Berufsmoral;

Im Falle von Gesellschaften von Freiberuflern und von Ingenieurgesellschaften muss diese Voraussetzung von folgenden Personen erfüllt sein: bei einer offenen Handelsgesellschaften, vom technischen Direktor und allen Gesellschaftsmitgliedern, bei einer Kommanditgesellschaften, vom technischen Direktor und allen Komplementären und bei allen anderen Arten von Gesellschaften  vom technischen Direktor und den Vorstandsmitgliedern mit Vertretungsbefugnis. Diese Voraussetzung müsens auf jeden Fall  auch jene Personen besitzen, welche innerhalb von drei Jahren vor der Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung, ihr Amt niedergelegt haben, sofern die Gesellschaft nicht nachweisen kann Handlungen oder Maßnahmen ergriffen zu haben, um von der strafrechtlich relevanten Handlung Abstand zu nehmen. Die Artikel 178 des Strafgesetzbuches und 445, Absatz 2 der Strafprozessordnung kommen auf alle Fälle zur Anwendung.

-Nichtvorhandensein im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einer schweren Verfehlung, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde.

-Besitz der Voraussetzungen gemäß Art. 10 und folgende des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 494/96 in geltender Fassung, im Falle eines Antrages zur Eintragung für die Leistung der Sicherheitskoordinierung;

 

Nur für Gesellschaften von Feiberuflern und Ingenieurgesellschaften:

Besitz der von der staatlichen Gesetzgebung verlangten Voraussetzungen.

Nichtvorhandensein einer Konkurserklärung, einer Zwangsliquidierung, einer Einstellung der gewerblichen Tätigkeit, einer Zwangsverwaltung, eines gerichtlichen Vergleiches oder einer gleichwertigen Lage, wofür gemäß der staatlichen Gesetzgebung des jeweiligen Herkunftslandes ein Verfahren derselben Art vorgesehen ist;

Nichtvorhandensein eines Verfahrens zwecks Einleitung einer der obenangeführten Situationen;

Nichtvorhandensein eines Verfahrens zur Anwendung der Vorbeugemaßnahmen laut Artikel 3 des Gesetzes 27. Dezember 1956, Nr. 1423 oder eines  Hinderungsgrundes laut Artikel 10 des Gesetzes 31. Mai 1965, Nr. 575 zu Lasten folgender Personen: des technischen Direktors und aller Gesellschaftsmitglieder im Falle von offenen Handelsgesellschaften, des technischen Direktors und aller Komplementäre, im Falle von Kommanditgesellschaften und des technischen Direktors und der Vorstandsmitglieder mit Vertretungsbefugnis im Falle aller anderen Arten von Gesellschaften.

 

ARTIKEL 3

EINTRAGUNGSBEDINGUNGEN

Der Antrag zur Eintragung muss mittels Einschreibebrief, Eilpost oder durch persönliche Übergabe, innerhalb des Tages …………, 12.00 Uhr, an folgende Adresse eingereicht werden:

AUTONOME PROVINZ BOZEN

- AMT FÜR BAUAUFTRÄGE

- Crispistraße 2 – 39100 Bozen,

 

Auf dem Umschlag muss neben dem Namen des Absenders, mit Angabe der vollständigen Adresse mit Telefon- und Faxnummer, auch folgende Aufschrift vermerkt sein: “Erstellung Verzeichnis der Vertrauenstechniker für die Vergabe von Aufträgen mit Entgelt unter 200.000 SZR”

 

Der Antrag muss entsprechend der Vorlage im Anhang 2 (einzelne Freiberufler) oder im Anhang 3 (Ingenieurgesellschaften oder Gesellschaften von Freiberuflern) der vorliegenden Bekanntmachung, mit Angabe der Arbeitskategorien und der Leistungsarten, für die man um Aufnahme ins Verzeichnis ansucht, verfasst werden.

 

Dem Antrag zur Eintragung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

 

1.     Allgemeines berufliches Curriculum von höchstens 5 maschinegeschriebenen Seiten, die ausschließlich folgende Angaben enthalten dürfen:

-Vorstellung des Büros oder der Gesellschaft;

-Zusammensetzung und Organisation des Büros oder der Gesellschaft, angestelltes Personal inbegriffen, für welches die Art des Vertragsverhältnisses angegeben werden muss;

-Ausstattung an Hardware, Software, gegebenenfalls Methoden und Ausrüstungen für Erhebungen.

 

2.     Besonderes berufliches Curriculum für jede Arbeitskategorie und Leistungsart, für die um Aufnahme ins Verzeichnis ersucht wird, entsprechend der Vorlage im Anhang 4 der vorliegenden Bekanntmachung verfasst.

 

Die Anträge werden von der im nachfolgenden Artikel 4 vorgesehene Kommission überprüft.

 

ARTIKEL 4

KOMMISSION ZUR ERSTELLUNG UND FÜHRUNG DES VERZEICHNISSES

Zur Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker ist im Amt für Bauaufträge die “Kommission zur Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker” eingerichtet.

 

Die Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:

-Dr. Arch. Josef March, Direktor der Abteilung Hochbau und technischer Dienst (Stellvertreter Dr. Ing. Valentino Pagani);

-Dr. Ing. Marco Massella, Beamter des Amtes für Entsorgungsanlagen (Stellvertreter  Dr. Ing. Claudio Ghiro)

Dr. Paolo Montagner, Direktor der Abteilung Straßeninstandhaltung (Stellvertreter: Dr. arch. Robert Gamper);

-Dr. Georg Tengler, Direktor des Amtes für Bauaufträge (Stellvertreter Dr. Petra Mahlknecht).

 

Die Einrichtung und Arbeitsweise der Kommission richtet sich nach den Bestimmungen des Landesgesetzes vom 18.10.1988, Nr.40 und des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17.

 

ARTIKEL 5

ERSTELLUNG UND AJOURIERUNG DES VERZEICHNISSES

Im Monat …………. wird die Kommission die termingerecht eingereichten Anträge überprüfen. Daraufhin wird das Verzeichnis der zugelassenen Freiberufler, unterteilt in Arbeitskategorien und Leistungsarten, wie aus beigefügter Tabelle “A” ersichtlich, erstellt.

 

Die Kommission hat die Möglichkeit, von den Antragstellern weitere Unterlagen anzufordern, die bestätigen, was zwecks Eintragung in das Verzeichnis erklärt wurde, und außerdem die Auskünfte, die vom Antragsteller erteilt wurden, von Amts wegen und nach freiem unanfechtbarem Ermessen zu überprüfen.

 

Das Verzeichnis wird in alphabetischer Reihenfolge erstellt und ajouriert, ohne inhaltliche Bewertung und ohne Zuweisung von Punkten anhand des vorgelegten Dokumentenmaterials.

Die Gewinner von Planungs- oder Dienstleistungswettbewerben, welche in den letzten 5 Jahre von der Landesverwaltung ausgeschrieben wurden werden von Amts wegen unter der/den entsprechenden Arbeitskategorie/ien und Leistungsart/en in das Verzeichnis eingetragen.

 

Freiberufler, welche in den letzten 5 Jahren Dienstleistungen zugunsten der Landesverwaltung durchgeführt haben, werden von Amts wegen,  nach positivem Gutachten der Kommission, unter der/den entsprechenden Arbeitskategorie/ien und Leistungsart/en in das Verzeichnis eingetragen.

 

Aus dem Verzeichniss werden die Techniker ausgewählt, an welche die Aufträge gemäß Artikel 12, Absatz 3 der Verordnung über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge erteilt werden, sowie die Techniker die zu den Verhandlungsverfahren gemäß Artikel 12, Absatz 4 der Verordnung eingeladen werden.

 

ARTIKEL 6

AUSSCHLUSS VON DER EINTRAGUNG IN DAS VERZEICHNIS

Die Kommission kann die Eintragung in das Verzeichnis in folgenden Fällen begründet verweigern:

-falls im besonderen beruflichen Lebenslauf in Bezug auf die einzelnen Kategorien, für die der Antrag zur Einschreibung gestellt wurde, keine angemessene Berufserfahrung aufscheint;

-falls sich bei der Überprüfung der vom Antragsteller erteilten Auskünfte herausstellt, dass dieser nicht im Besitze der Mindestanforderungen zur Eintragung ins Verzeichnis ist;

-falls der Antragsteller die Erklärungen nicht abgibt, die von der Kommission während der Überprüfung des Antrags verlangt werden;

 

ARTIKEL 7

ZEITWEILIGE ENTHEBUNG AUS DEM VERZEICHNIS

Die Kommission kann einen Freiberufler, unter Angabe der Begründung, in folgendem Falle zeitweilig aus dem Verzeichnis entheben:

-falls der Freiberufler aus dem Berufsregister vorübergehend ausgeschlossen wurde, für die ganze Dauer dieser Maßnahme;

 

Die Kommission kann eine Gesellschaft von Freiberuflern oder Ingenieurgesellschaft, unter Angabe der Begründung, in folgenden Fällen zeitweilig aus dem Verzeichnis entheben:

-falls gegenüber der Gesellschaft ein Konkursverfahren oder ein Verfahren zur Einstellung ihrer gewerblichen Tätigkeit oder zur Liquidation, zum gerichtlichen Vergleich sowie ein ähnliches  Verfahren eingeleitet wird, für die Dauer des Verfahrens.

 

ARTIKEL 8

STREICHUNG AUS DEM VERZEICHNIS

Die Kommission kann einen Freiberufler, unter Angabe der Begründung, in folgenden Fällen aus dem Verzeichnis streichen:

-im Falle der Streichung des Freiberuflers aus dem Berufsverzeichnis;

-falls er durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil oder durch ein Urteil auf Antrag um Strafzuweisung für ein schwerwiegendes Vergehen gegen die Berufsmoral verurteilt wird gemäß Art. 444 Strafprozessordnung;

Im Falle von Gesellschaften von Freiberuflern und von Ingenieurgesellschaften erfolgt die Streichung sofern die Verurteilung zu Lasten folgender Personen erfolgt: des technischen Direktors und aller Gesellschaftsmitglieder bei einer offenen Handelsgesellschaften, des technischen Direktor und aller Komplementäre bei einer Kommanditgesellschaften, des technischen Direktors und der Vorstandsmitglieder mit Vertretungsbefugnis bei aller anderen Arten von Gesellschaften.

-falls der Freiberufler im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begeht, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wird;

-falls sich der Freiberufler bei der Erteilung von Auskünften, die bei Antragstellung zur Eintragung ins Verzeichnis abgegeben wurden, in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht hat.

 

Die Kommission kann eine Gesellschaft von Freiberuflern oder eine  Ingenieurgesellschaft, unter Angabe der Begründung, in folgendem Falle aus dem Verzeichnis streichen:

falls die Gesellschaft in Konkurs gegangen ist, liquidiert worden ist oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat.

falls zu Lasten nachfolgender Personen eine der Vorbeugemaßnahmen laut Artikel 3 des Gesetzes 27. Dezember 1956, Nr. 1423 angewandt wird oder ein Hinderungsgrund laut Artikel 10 des Gesetzes 31. Mai 1965, Nr. 575 eintritt: des technischen Direktors und alle Gesellschaftsmitglieder im Falle von offenen Handelsgesellschaften, des technischen Direktors und aller Komplementäre, im Falle von Kommanditgesellschaften des technischen Direktors und der Vorstandsmitglieder mit Vertretungsbefugnis im Falle aller anderen Arten von Gesellschaften.

 

ARTIKEL 9

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Gemäß Artikel 10, Absatz 1, des Gesetzes vom 31.12.1996, Nr. 675, in Bezug auf das Verfahren, das mit vorliegender Bekanntmachung eröffnet wird, wird bekannt gegeben, dass:

a)     der Zweck, für den die gesammelten Daten bestimmt sind, und die Bearbeitung der Daten sich ausschließlich auf das Verfahren zur Erstellung des Verzeichnisses und auf die Zuweisung der Aufträge beschränken;

b)     der Freiberufler freie Wahl hat, ob er die Daten zur Verfügung stellen möchte oder nicht; es handelt sich um eine Auflage, d.h. dass er die in der Bekanntmachung angegebenen Unterlagen vorlegen muss, wenn er ins Verzeichnis aufgenommen werden möchte;

c)     eine eventuelle Verweigerung, die soeben genannten Unterlagen auszuhändigen,  eine Eintragung ins Verzeichnis ausschließt;

d)     die Subjekte oder Kategorien von Subjekten, an die die Daten weitergeleitet werden können, folgende sind: 1) das interne Verwaltungspersonal, das mit dem Verfahren befasst ist; 2) jedes andere Subjekt, das im Sinne des Landesgesetzes 17/1993 Interesse hat;

e)     die Rechte, die dem Betroffenen zustehen, im Artikel 13 des Gesetzes 675/96 angegeben sind;

f)     das aktive Subjekt bei der Datensammlung das Amt für Bauaufträge der Autonomen Provinz Bozen ist.

 
INFORMATIONEN:
Informationen zu dieser Bekanntmachung können beim Amt für Bauaufträge – Autonome Provinz Bozen –
Crispistraße 2 – 39100 Bozen – Tel. 0471 412500 eingeholt werden.
 
Anlagen:

1.     Tabelle ”A” – Arbeitskategorien und Leistungsarten

2.     Vorlage zum Antrag für die Eintragung - einzelne Freiberufler

3.     Vorlage zum Antrag für die Eintragung –Ingenieurgesellschaften

4.     Vorlage für das besondere  berufliche Curriculum (omissis)

 
 
Anlage 1

TABELLE “A” – ARBEITSKATEGORIEN UND LEISTUNGSARTEN

 

Leistung

 
 
Arbeiten

Projekt-
steuerung

Projektie-
rung

Bauleitung

Vermessung und Buch-
haltung

Tägliche Bauassistenz

Sicher-
heitskoor-
dinierung

Technische Beratungen u.Schät-
zungen

Bestands-
aufnahmen

Vermess-

ungsarbei-

ten und Katasterangelegenheiten


Geologische und geotech-
nische Untersu-
chungen

1

HOCHBAUTEN

2

BAUTEN UNTER DENKMALSCHUTZ

3

HYDROTHERMISCHE SANITÄRANLAGEN

4

ELEKTROANLAGEN

5

BRANDSCHUTZ-ANLAGEN

6

STRUKTUREN IN STAHLBETON

7

AKUSTISCHE ANLAGEN

8

INNENEINRICHTUNGEN

9

STRASSENBAUTEN

10

EISENBAHNBAUTEN

11

FLUGHÄFEN

12

OPERE FUNIVIARIE

13

MÜLLENTSOR-
GUNGSANLAGEN

14

SCHMUTZ- UND TRINKWASSER-
ANLAGEN

15

KLÄRANLAGEN

16

STAUMAUERN

 
Anhang 2

An das Amt für Bauaufträge

der Autonomen Provinz Bozen

Crispistraße 2

39100  Bozen

 

Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Vertrauenstechniker der Landesverwaltung zur Vergabe von Aufträgen besitzen, deren Betrag unter 200.000 SZR liegt, zur Projektierung, Bauleitung, Projektsteuerung, Koordinierung für die Sicherheit auf den Baustellen und anderer Leistungen, die mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauvorhaben in Zusammenhang stehen.

 

Der Unterfertigte………………………………………………..…………………..........

 

geboren (Ort und Datum)..............…….…………………………..……………….......

 

wohnhaft in (Straße/Gemeinde/Provinz)……………………….................................

 

Tel.: …….……………….…………….... Mobiltel.: ...…..……………......……..…...

 

Eventueller Name des Freiberuflerstudios ...........................………………................

 

Sitz des Freiberuflerstudios:

Straße/Gemeinde/Provinz: ...............….......……..…………………………………...

Tel.: ……………………Faxnummer:…………….……………………………….....

 

Steuernummer:………………….……. M.wSt.Nr.: ...………..…….………………..

 

ersucht

 

um Eintragung in das Verzeichnis, das Gegenstand dieses Gesuches ist, für die Zeitspanne, in der es Gültigkeit hat, hinsichtlich der Arbeitskategorie/ien und Leistungsart/en, die mit einem x in der Tabelle ”A” im Anhang gekennzeichnet sind.

 

Erklärt,

 

in Hinblick auf die Einschreibung,

 

-in Besitz folgenden Studientitels zu sein:

Doktortitel in ……………………………Diplom als………………………………

verliehen am ………von ……………………………………………….…………

in……………………………..

 

-im Berufsverzeichnis ........................................... /Kollegium ............................................. von ............................... seit ......................... mit der Nummer ........................... eingeschrieben zu sein;

 

-     sich in keiner der Situationen zu befinden, die einen Ausschlussgrund an der Beteiligung am Wettbewerb zur Auftragserteilung darstellen, gemäß Artikel 29 der Richtlinie 92-50-EU;

-     dass keine Disziplinarmaßnahmen bestehen, die die Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhindern;

-     nicht strafrechtlich für Vergehen, die mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, verurteilt worden zu sein;

-     (nur im Falle eines Antrages zur Eintragung für die Leistung der “Sicherheitskoordinierung”) im Besitze der Voraussetzungen zu sein, die im Artikel 10 und folgende des gesetzesvertretenden Dekretes 494/96 in geltender Fassung vorgesehen sind;

-zu akzeptieren, dass die erhaltenen Informationen im Sinne des Gesetzes bearbeitet werden.

 
 

Der Unterfertigte erklärt schließlich, dass die Informationen, die in vorliegendem Antrag enthalten sind, der Wahrheit entsprechen und verpflichtet sich, auf Anfrage der Verwaltung die diesbezüglichen Unterlagen als Nachweis zu übermitteln.

 
 

Der Unterfertigte

verpflichtet sich

 

außerdem, der Kommission für die Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker der Landesverwaltung, beim Amt für Bauaufträge, rechtzeitig jede Änderung bezüglich der im Antrag zur Eintragung angegebenen Daten, sowie folgende Informationen mitzuteilen:

-     eventuelle vorübergehende Enthebung aus dem Berufsverzeichnis, sowie die anschließende erneute Zulassung;

-     eventuelle endgültige Streichung aus dem Berufsverzeichnis;

-     eventuelle rechtskräftige Verurteilung oder Verurteilung auf Antrag um Strafzuweisung für ein schwerwiegendes Vergehen gegen die Berufsmoral.

 

Ort und Datum                                   Unterschrift

 

……………………………                    …………………………….

 

Der vorliegende Antrag muss vom antragstellenden Freiberufler unterschrieben werden; es ist eine nicht beglaubigte Fotokopie eines gültigen Lichtbilderausweises des Unterzeichners beizulegen. Als Alternative hierzu ist auf jeden Fall die beglaubigte Unterschrift im Sinne des Gesetzes zugelassen.

 

Es wird in Erinnerung gerufen, dass falsche Erklärungen strafrechtliche Folgen haben (Art. 76 des DPR vom 28.12.2000, Nr.445) und Ausschlussgründe bezüglich der Eintragung darstellen.

 

Anhänge:

1.     Tabelle ”A” – mit Angabe der Arbeitskategorien und Leistungsarten, für die der Antrag zur Eintragung gestellt wird

2.     Allgemeine Berufserfahrung

3.     Nr. …. Besondere berufliche Curricula (omissis)

 
 
TABELLE ”A” – ARBEITSKATEGORIEN UND LEISTUNGSARTEN
(Feld der Kategorie ankreuzen, für die der Antrag zur Eintragung gestellt wird)
 

Leistung
 
 
 
Arbeiten

Projekt-
steuererung

Projektie-
rung

Bauleitung

Vermes-
sung und Buchhal-
tung

Tägliche Bau-
assist.enz

Sicherheits-koordinierung

Technische Beratungen und Schätz-
ungen

Bestands-
aufnahmen

Vermes-
sungs-
arbeiten und Kataster-angelegenheit.

Geologi-
sche und geotech-
nische Unter-
suchungen

1

HOCHBAUTEN

2

BAUTEN UNTER DENKMALSCHUTZ

3

HYDROTHERMISCHE SANITÄRANLAGEN

4

ELEKTROANLAGEN

5

BRANDSCHUTZ-ANLAGEN

6

STRUKTUREN IN STAHLBETON

7

AKUSTISCHE ANLAGEN

8

INNENEINRICHTUNGEN

9

STRASSENBAUTEN

10

EISENBAHNBAUTEN

11

FLUGHÄFEN

12

SEILBAHNEN

13

MÜLLENTSORGUNGS-
ANLAGEN

14

SCHMUTZ- UND TRINKWASSERANLAGEN

15

KLÄRANLAGEN

16

AUSSENGESTALTUNG

17

STAUMAUERN

18

UMWELTPLANUNG

Ort und Datum                                   Unterschrift

 

……………………………                    …………………………….

 
 
Anhang 3
 

An das Amt für Bauaufträge

der Autonomen Provinz Bozen

Crispistraße 2

39100  Bozen

 

Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Vertrauenstechniker der Landesverwaltung zur Vergabe von Aufträgen besitzen, deren Betrag unter 200.000 SZR liegt, zur Projektierung, Bauleitung, Projektsteuerung, Koordinierung für die Sicherheit auf den Baustellen und anderer Leistungen, die mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauvorhaben in Zusammenhang stehen.

 

Der Unterfertigte……………………………………………..…………………..........

 

geboren (Ort und Datum)..................…………………………..……………….......

 

wohnhaft in (Straße/Gemeinde/Provinz)…………………….................................

 

Tel.: …….…….…….... Mobiltel.: ...…..………………….…………………..…...

 

Gesetzlicher Vertreter der Ingenieurgesellschaft .................................................

 

Mit Geschäftssitz in (Straße/Gemeinde/Provinz)....................................................

Tel.: ………………Faxnummer:………......…..………………………………….....

 

M.wSt.Nr.: ...…………………………..………………..

 

ersucht

 

um Eintragung der Gesellschaft in das Verzeichnis, das Gegenstand dieses Gesuches ist, für die Zeitspanne, in der es Gültigkeit hat, hinsichtlich der Arbeitskategorie/ien und Leistungsart/en, die mit einem x in der Tabelle ”A” im Anhang gekennzeichnet sind.

 

Erklärt,

 

in Hinblick auf die Einschreibung,

-dass die Gesellschaft in Besitz der Voraussetzungen ist, die im Art. 53 des DPR 554/1999 vorgesehen sind;

-dass die Gesellschaft aus den Gesellschaftern und Angestellten zusammengesetzt ist, die im Organigramm im Anhang angegeben sind (Von jedem Gesellschafter muss Name und Nachname, Beruf, Nummer und Datum der Einschreibung ins Berufsverzeichnis angegeben werden; von jedem Angestellten muss Name und Nachname, Studientitel und die Daten bezüglich einer eventuellen Einschreibung in ein Berufsverzeichnis angegeben werden);

-dass der technische Leiter der Gesellschaft Dr. ...................................................................., ist, eingeschrieben ins Berufsverzeichnis seit...............................................

-     sich in keiner Situation zu befinden, die einen Ausschlussgrund an der Beteiligung am Wettbewerb zur Auftragserteilung darstellen, gemäß Artikel 29 der Richtlinie 92-50-EU;

-     dass keine Disziplinarmaßnahmen bestehen, die die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Gesellschaft oder Angestellten der Gesellschaft verhindern;

-     dass keiner der Gesellschafter oder Angestellten strafrechtlich für Vergehen, die mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, verurteilt worden ist;

-(nur im Falle eines Antrages zur Eintragung für die Leistung der ”Sicherheitskoordinierung”)

dass folgende Freiberufler im Besitze der Voraussetzungen sind, die im Artikel 10 und folgende des gesetzvertretenden Dekretes 494/96 in geltender Fassung vorgesehen sind:

...................................................................

...................................................................

-zu akzeptieren, dass die erhaltenen Informationen im Sinne des Gesetzes bearbeitet werden.

 

Der Unterfertigte erklärt schließlich, dass die Informationen, die in vorliegendem Antrag enthalten sind, der Wahrheit entsprechen und verpflichtet sich, auf Anfrage der Verwaltung die diesbezüglichen Unterlagen als Nachweis zu übermitteln.

 

Der Unterfertigte

verpflichtet sich

 

außerdem, der Kommission des Amtes für Bauaufträge, deren Aufgabe die Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Vertrauenstechniker der Verwaltung ist, rechtzeitig jede Änderung bezüglich der im Antrag zur Eintragung angegebenen Daten, sowie folgende Informationen mitzuteilen:

-     eventuelle vorübergehende Enthebung aus dem Berufsregister, sowie die anschließende erneute Zulassung der Gesellschafter und Angestellten der Gesellschaft;

-     eventuelle endgültige Streichung aus dem Berufsregister der obengenannten Freiberufler;

-     eventuelle rechtskräftige Verurteilung oder Verurteilung auf Antrag um Strafzuweisung der Gesellschaft, Gesellschafter oder Angestellten für ein schwerwiegendes Vergehen gegen die Berufsmolral.

 

Ort und Datum                                   Unterschrift

 

……………………………                    …………………………….

 

Der vorliegende Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Gesellschaft unterschrieben werden; es ist eine nicht beglaubigte Fotokopie eines gültigen Lichtbilderausweises des Unterzeichners beizulegen. Als Alternative hierzu ist auf jeden Fall die beglaubigte Unterschrift im Sinne des Gesetzes zugelassen.

 

Es wird in Erinnerung gerufen, dass falsche Erklärungen strafrechtliche Folgen haben (Art. 76 des DPR vom 28.12.2000, Nr. 445) und Ausschlussgründe bezüglich der Eintragung darstellen.

 

Anhänge:

4.     Tabelle ”A” – mit Angabe der Arbeitskategorien und Leistungsarten, für die der Antrag zur Eintragung gestellt wird

5.     Allgemeine Berufserfahrung

6.     Nr. …. Besondere berufliche Curricula

7.     Organigramm der Gesellschaft

 
 
TABELLE ”A” – ARBEITSKATEGORIEN UND LEISTUNGSARTEN
 
(Feld der Kategorie ankreuzen, für die der Antrag zur Eintragung gestellt wird)
 

Leistung
 
 
 
Arbeiten

Projekt-
steuereung

Projektie-
rung

Bauleitung

Vermessung und Buchhaltung

Tägliche Bauassistenz

 
Sicherheits-koordinierung

Technische Beratungen und Schätz-
ungen

Bestands-
aufnahmen

Vermess-ungsarbei-
ten und Kataster-angelegenheit

Geologi-
sche und geo-
technische Untersuchungen

1

HOCHBAUTEN

2

BAUTEN UNTER DENKMALSCHUTZ

3

HYDROTHERMISCHE SANITÄRANLAGEN

4

ELEKTROANLAGEN

5

BRANDSCHUTZ-ANLAGEN

6

STRUKTUREN IN STAHLBETON

7

AKUSTISCHE ANLAGEN

8

INNENEINRICHTUNGEN

9

STRASSENBAUTEN

10

EISENBAHNBAUTEN

11

FLUGHÄFEN

12

SEILBAHNEN

13

MÜLLENTSORGUNGS-ANLAGEN

14

SCHMUTZ- UND TRINKWASSERANLAGEN

15

KLÄRANLAGEN

16

AUSSENGESTALTUNG

17

STAUMAUERN

18

UMWELTPLANUNG

 

Ort und Datum                                   Unterschrift

 

……………………………                    …………………………….

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