Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 3. April 1979, Nr. 15.
(1) Dem Personal, das im Auftrag der - mittlerweile aufgelösten - Schulpatronate oder des Spastikerverbandes von Bozen während der Schuljahre von 1974 - 1975 bis 1978 - 1979 bei den Grund- und Sekundarschulen Hilfedienste geleistet hat, kann der in Artikel 12 genannte Auftrag erteilt werden. Dabei ist die erworbene Ausbildung in Betracht zu ziehen und wird - voraussgesetzt, daß wenigstens ein volles Jahr lang Dienst geleistet wurde - von der in Artikel 10 genannten Spezialisierung abgesehen.