1. Förderfähig sind befristete, durch Projektverträge oder durch gänzliche oder teilweise Zuteilung geregelte Personaleinstellungen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten und vorbehaltlich der in den Absätzen 2 und 3 festgesetzten Voraussetzungen.
2. Das Personal laut Absatz 1 muss ein Hochschuldiplom in Rechts- oder Wirtschaftsfächern und eine Berufserfahrung mit verwaltungstechnischen oder Buchhaltungsaufgaben von mindestens drei Jahren oder eine Berufserfahrung mit verwaltungstechnischen oder Buchhaltungsaufgaben von mindestens zehn Jahren besitzen.
3. Das eingestellte Personal muss ausschließlich im Rahmen von Projekten zur Tätigkeitsaufnahme oder zur Stärkung und/oder Reorganisation des Betriebes eingesetzt werden.
4. Zum Beitrag zugelassen sind die Bruttolohnkosten (einschließlich der Sozial- und sonstigen Abgaben zu Lasten der Genossenschaft) einer neu eingestellten Person bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 70.000 Euro und für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.
5. Nicht förderbar sind die Kosten für die Vergütungen des Präsidenten/der Präsidentin und des Direktors/der Direktorin der Genossenschaft sowie der Mitglieder des Verwaltungs- oder Kontrollorgans.
6. Der Höchstbeitrag entspricht 50 Prozent der anerkannten Kosten.