In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 364
Mindeststandards für die Ausbildung im Rettungswesen, in der Notfallmedizin. Widerruf der Beschlüsse der Landesregierung vom 22. April 2013, Nr. 615, vom 3. Juni 2013, Nr. 832 und vom 22. Juli 2014, Nr. 923

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Zusatzausbildung für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger im Landesnotfalldienst und Ausbildungsprogramm für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Rettungsorganisation ihren Dienst ausüben.

Zusatzausbildung im Landesnotfalldienst

Zulassungskriterien

Gültiges ALS Zertifikat und PALS Zertifikat oder gleichgestellte von den internationalen Leitlinien anerkannte gültige Zertifikate.

Ausbildungsziele

Fachtheoretisches Modul – 2 Tage zu je 8 Stunden:

1. Kenntnisse und Durchführung der Triageverfahren in und außerhalb des Krankenhauses;

2. Kenntnisse und Durchführung der Basisversorgung und Unterstützung der Fortgeschrittenenversorgung des traumatisierten, vergifteten oder durch physikalische Einwirkungen verletzten Patienten im Erwachsenen- und Kindesalter;

3. Kenntnisse der Betreuungspfade zur Sicherstellung der Behandlungskontinuität.

Einsatz- und Organisationsmodul - 3 Tage zu je 8 Stunden:

1. Kenntnisse der Organisation des staatlichen Gesundheitsdienstes und des Landesgesundheitsdienstes sowie der Leitlinien für die Krankentransporte im Rettungswesen;

2. Erwerb der Fähigkeiten zur Erstellung und Benutzung der Einsatzprotokolle, der klinischen Organisationsprotokolle und der Krankenhaus- und territorialen Betreuungspfade,

3. Kenntnisse und Benutzung der verschiedenen Mittel zur Immobilisierung, Bergung, Mobilisierung und Transport des Patienten;

4. Kenntnisse und Benutzung der Kommunikationssysteme und der Technologien;

5. Kenntnisse der rechtsmedizinischen Aspekte im Rettungswesen;

6. Kenntnisse der Koordinationsmodalitäten mit den nicht zum Gesundheitswesen gehörenden Rettungseinrichtungen;

7. Kenntnisse und Durchführung der Einsatzprotokolle im Massenanfall, bei großen Ereignissen und bei nicht konventionellen Notfällen;

8. Benutzung der Eigenschutz- und Sicherheitssysteme.

Kommunikationsmodul - 1 Tag zu je 8 Stunden:

1. Teamarbeit;

2. Stress- und Konfliktbewältigung;

3. Kommunikation zwischen den im Rettungswesen tätigen verschiedenen Organisationseinheiten.

Zulassungskriterien zur Prüfung

1. dokumentierte Anwesenheit bei mindestens 20 Einsätzen im Rettungsdienst in Begleitung einer vom Landesnotfalldienst ernannten Krankenpflegetutorin oder eines Krankenpflegetutors, mit positivem Gutachten der Tutorin oder des Tutors;

2. 90% Anwesenheitspflicht bei allen Ausbildungsmodulen.

Abschlussprüfung

Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung kann die Abschlussprüfung abgelegt werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann dieselbe nochmals wiederholt werden.

Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung muss die gesamte Ausbildung nochmals absolviert werden.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, einer Ärztin oder einem Arzt, einer Krankenpflegerin oder einem Krankenpfleger des Landesnotfalldienstes sowie der Kursleiterin oder dem Kursleiter.

Rezertifizierung und jährliche Weiterbildung

Die im Rettungswesen tätigen Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger behalten das Ausbildungsniveau mittels Besuch von spezifischen jährlichen Weiterbildungseinheiten mit einer Mindestdauer von 8 Stunden bei.

Die Ausbildungsunterlagen müssen dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb für die entsprechende Validation und Aktualisierung der Personalakte zur Verfügung gestellt werden.

Zwecks Rezertifizierung der Zusatzausbildung muss dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Eigenerklärung über die 20 Einsätze, welche in drei Jahren durchgeführt wurden, übermittelt werden.

Wartestand

Der Wartestand ist im Rahmen der vorgesehenen Modalitäten für alle Fachkräfte und Freiwilligen des Rettungswesens möglich.

Ausbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Rettungsorganisationen.

Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger müssen zur Erlangung der Ausbildungsstufen A und B nicht die Kurse, wie für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und freiwillige Rettungshelferinnen und freiwillige Rettungshelfer vorgesehen, besuchen. Sie müssen jedoch Module der diesbezüglichen Ausbildungsstufen besuchen.

Ausbildungsinhalte

Kurseinführung, Vitalfunktionen, Kommunikations- und Organisationsmodelle im Rettungsdienst, Rettungsmittel: 8 Stunden.

Gültiges BTLS 1 (Basistraumaversorgung) Zertifikat oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat: 8 Stunden.

Rechtliche Grundlagen: 2 Stunden.

Gültiges BLS-D (Basisreanimation mit Defibrillation) Zertifikat oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat: 8 Stunden.

Gültiges BTLS 2 (Basistraumaversorgung erweitert) Zertifikat oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat: 8 Stunden.

Gültiges PBLS–D (Pädiatrische Herz- Lungenwiederbelebung mit halbautomatischer externer Defibrillatori) Zertifikat oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat:

8 Stunden.

Abschlussprüfung

Nach vollständig absolvierter theoretischer und praktischer Ausbildung kann die Abschlussprüfung absolviert werden. Im Falle eines negativen Ergebnisses besteht eine Wiederholungsmöglichkeit. Bei zweimaligem ungenügendem Prüfungsergebnis muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, davon eine, die eine Ausbildungstätigkeit bei der Rettungsorganisation ausübt, eine Ärztin oder ein Arzt oder eine Krankenpflegerin oder ein Krankenpfleger des Dienstes für Notfall- und Rettungsmedizin und eine weitere Fachkraft aus dem notfallmedizinischen Bereich.

Jährliche Fortbildung

Das Krankenpflegepersonal, welches die Zusatzausbildung absolviert hat, muss jährlich an einer Fortbildung im notfallmedizinischen Bereich teilnehmen, die mindestens 8 Stunden umfasst.

Wartestand

Der Wartestand ist im Rahmen der vorgesehenen Modalitäten für alle Fachkräfte und Freiwilligen des Rettungswesens möglich.