In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 364
Mindeststandards für die Ausbildung im Rettungswesen, in der Notfallmedizin. Widerruf der Beschlüsse der Landesregierung vom 22. April 2013, Nr. 615, vom 3. Juni 2013, Nr. 832 und vom 22. Juli 2014, Nr. 923

Visualizza documento intero

Ausbildungsprogramm für First Responder.

Zulassungsbedingungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsorganisationen, Privatpersonen, Feuerwehren und Bergrettungsdienste, welche in vom Landesnotfalldienst berechtigten Stützpunkten stationiert sind.

Ausbildungsinhalte

• BLS-D und PBLS-D Zertifikate oder gleichgestellte von den internationalen Leitlinien anerkannte gültige Zertifikate;

• Organisation des Landesnotfalldienstes 118, Art der Rettungsmittel;

• Wund- und Verbandslehre;

• Basismaßnahmen der Traumaversorgung;

• Basismaßnahmen der häufigsten Notfälle.

Ausbildungsumfang

40 Stunden

Zulassungskriterien zur Prüfung

Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 90% bezogen auf die gesamte Ausbildung.

Gültige AED Anwenderberechtigung oder gleichgestelltes von den internationalen Leitlinien anerkanntes gültiges Zertifikat.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, davon eine Ausbildnerin oder ein Ausbildner der Organisation, eine Ärztin oder Arzt oder eine Krankenpflegerin oder ein Krankenpfleger des Landesnotfalldienstes und eine Expertin oder ein Experte aus dem notfallmedizinischen Bereich.

Rezertifizierung und Weiterbildung

First Responder müssen alle 2 Jahre die AED Rezertifizierung durchführen und eine bereichsspezifische jährliche 8-stündige Pflichtfortbildung besuchen.

Übergangsbestimmungen

Die von der Landesnotrufzentrale vor dem 01.01.2016 berechtigten First Responder, müssen innerhalb 31.12.2016 eine Eigenerklärung über die AED Anwenderberechtigung und die bereichsspezifische 8-stündige zweijährliche Pflichtfortbildung dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb übermitteln.