1. Dem Antrag auf Beihilfe für Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Organtransplantation oder -entnahme und den Fahrt- und Aufenthaltskosten von Paraplegikern, Tetraplegikern und deren etwaigen Begleitpersonen stehen, müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Krankengeschichte, aus der die Situation des Patienten oder der Patientin hervorgeht, sofern sie nicht bereits im Besitz des Amtes ist,
b) ärztliche Unterlagen, aus denen die Leistung und deren Notwendigkeit hervorgehen,
c) sämtliche Ausgabenbelege, aus denen die getragenen Kosten hervorgehen.
2. Dem Antrag auf Beihilfe für die Ausgaben bezüglich des Transports der Leiche des Organspenders oder der Organspenders zum Bestattungsort muss Folgendes beigelegt werden:
a) eine Erklärung des Krankenhauses, aus der hervorgeht, dass die Entnahme in einem Krankenhaus des Landes erfolgt ist,
b) sämtliche Ausgabenbelege, aus denen die getragenen Kosten für den Transport und die Bestattung des Organspenders oder der Organspenderin hervorgehen.