1. Der Antrag auf Beihilfe wird beim zuständigen Amt der Landesabteilung Gesundheitswesen, nachstehend als Amt bezeichnet, eingereicht.
2. Der vom antragstellenden Subjekt oder der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antrag mit den dazugehörigen Anlagen kann im Amt eingereicht werden oder mit Einschreiben oder zertifizierter elektronischer Post, mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, übermittelt werden. Bei Übermittlung mit Einschreibebrief ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
3. Der Antrag muss innerhalb des Jahres gestellt werden, in dem die Leistung erbracht wird, für die die Beihilfe beantragt wird.
4. Der Antrag und die dazugehörigen Anlagen müssen auf den vom zuständigen Amt in Papierform oder in digitaler Form bereit gestellten Formularen abgefasst werden; die digitalen Unterlagen können von der Webseite der Landesabteilung Gesundheitswesen heruntergeladen werden.
5. Der Antrag muss mit einem elektronischen Kennzeichen bzw. mit einer Stempelmarke versehen sein. Eine etwaige Befreiung muss angeführt werden.