Kundgemacht im A.Bl. vom 24. September 1963, Nr. 39.
Das Laboratorium führt die mikroskopischen, bakteriologischen und chemischen Untersuchungen des Wassers, das als Trinkwasser und zum Hausgebrauch dient, der Lebensmittel und der anderen Substanzen, Gegenstände, Erzeugnisse und Stoffe durch, die irgendwie in den Bereich der öffentlichen Hygiene fallen, um ihre Eigenart und ihre Echtheit, ihren Verunreinigungsgrad oder ihre Veränderungen oder Verfälschungen festzustellen. Das Laboratorium führt auch Untersuchungen durch, die die Anwendung der Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Hygiene und der öffentlichen Gesundheit betreffen können.