Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In jeder Schule müssen möglichst im Keller ausreichend Abstellräume vorgesehen werden.
(2) Die Nutzfläche hängt von der Schulgröße ab und bewegt sich zwischen 40,00 und 100,00 m2.
(3) In Kindergärten müssen Abstellräume für die Aufbewahrung von Spiel- und Lehrmaterial vorhanden sein.
(4) Die Nutzflächen je Abteilung betragen ungefähr 16,00 bis 20,00 m2.
(5) Wenn der Pausenraum gleichzeitig auch als Aula Magna dient, ist in unmittelbarer Nähe ein Stuhllager vorzusehen.