Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In Kleinturnhallen und Normalturnhallen können Zuschauergalerien angeordnet werden. In den Sporthallen hingegen müssen Tribünen, auch ausziehbare, sowie ausreichende WC-Einheiten für Zuschauer vorhanden sein.