Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Die Zeichensäle, bei den Mittelschulen auch die Räume für Kunsterziehung, sollten möglichst von Norden her oder zenital belichtet sein.
(2) Je Saal ist ein genügend großes tiefes Waschbecken mit Tropffläche zu installieren.
(3) Für die Lagerung von Material und Werkstücken sollen genügend Ablageflächen zur Verfügung stehen.