(1) Die multimediale Schulbibliothek dient Schülern/Schülerinnenund Lehrpersonen als Informations-, Lese-, Lern-, Dokumentations-, Kultur- und Kommunikationszentrum. Dort sind Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, didaktische Materialien, elektronische Datenträger und anderes Informationsmaterial sowie audiovisuelle Medien bereitgestellt.
(2) Die multimediale Schulbibliothek bietet:
- eine übersichtliche und frei zugängliche Aufstellung der Bestände. In Grund- und Mittelschulen umfasst diese 10-15 Bücher/Medien je Schüler/Schülerinund je Lehrperson und in Oberschulen 15-20 Bücher/Medien je Schüler/Schülerinund Lehrperson,
- Lese- und Arbeitsplätze für wenigstens 25 Schüler/Schülerinnenin Schulen bis zu 15 Klassen und für wenigstens 50 Schüler/Schülerinnenin Schulen mit mehr als 15 Klassen sowie PC-Anschlüsse für jeden Arbeitsplatz,
- eine angemessene Anzahl an informationstechnischen (IT)-Arbeitsplätzen,
- OPAC’s (elektronischer Bibliothekskatalog),
- Präsentationszonen,
- den Ausleihbereich,
- Leseecken für die Leseförderung und gemütliche Sitzgelegenheiten,
- die Möglichkeit für den Unterricht in der Schulbibliothek, wobei verschiedene Unterrichts- und Arbeitsformen möglich sein sollten. Aus diesem Grund ist eine flexible Möblierung notwendig.
(3) Die Bibliothek liegt am Hauptverkehrsstrom der Schüler und Schülerinnen, wenn möglich im Erdgeschoss, leicht erreichbar und in zentraler Lage.
(4) Die Bibliothek soll nach Möglichkeit auch für außerschulische Zwecke dienen.
(5) Für multimediale Schulbibliotheken sollen folgende Nutzflächen vorgesehen werden:
- in Grundschulen mit weniger als 5 Klassen und in anderen kleinen Schulen kann die Schulbibliothek im Lehrerzimmer oder in einem Lehr- und Lernraum integriert werden, wobei eine Mindestnutzfläche von 50,00 m2 gegeben sein soll; als Alternative und in besonderen Fällen kann die örtliche öffentliche Bibliothek benutzt werden, wenn leicht erreichbar;
- in Schulen mit weniger als 10 Klassen beträgt die Mindestnutzfläche des für die Bibliothek vorgesehenen Raumes 50,00 m2;
- in Grund-, Mittel- und Oberschulen mit 10 und mehr Klassen ist eine Mindestnutzfläche von 0,60 m2 je Schüler/Schülerin vorzusehen.
(6) Wird in der Schulbibliothek auch die örtliche öffentliche Bibliothek untergebracht (sogenannte kombinierte Bibliothek), so sind über das schulische Raumprogramm hinaus zusätzliche Nutzflächen für die außerschulische Nutzung erforderlich. Diese betragen 30,00 m2 Fläche je 1000 Medieneinheiten des Zielbestandes gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 4. März 1996, Nr. 13„Verordnung über die öffentlichen Bibliotheken“.