Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 30. Dezember 1997, Nr. 60.
(1) Falls der Vertrag innerhalb von 6 Monaten ab Verfall nicht erneuert wird, werden sämtliche Entgeltselemente mit Wirkung 1.7.1998 gemäß den Indexzahlen des Landesinstituts für Statistik ASTAT betreffend den Zeitraum 1.1.1998 - 30.6.1998 angehoben; in gleicher Weise wird allenfalls in den darauffolgenden Semestern verfahren.