veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 7. Oktober 1997, Nr. 48
Die Vertragspartner vereinbaren, daß als Abzug für den am 16. und 17. Jänner 1997 durchgeführten Streik von den Entgelten der Ärzte für allgemeine Medizin der Betrag von Lire 10.000.- einbehalten wird.