Veröffentlicht im A.Bl. vom 27. Jänner 2004, Nr. 4.
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden acht Personen:
(2) Der Landeshauptmann ist Präsident des Verwaltungsrates. Vizepräsident/in ist der/die für Museen zuständige Landesrat/Landesrätin.
(3) Sekretär des Verwaltungsrates ist der Direktor des Landesmuseums Schloss Tirol.
(4) Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates muss dem Sprachgruppenverhältnis gemäß der letzten allgemeinen Volkszählung auf Landesebene entsprechen. Ein Mitglied muss der ladinischen Sprachgruppe angehören. 2)
Art. 3 wurde ersetzt durch B.LR. vom 12. März 2007, Nr. 755.