Falls der Vertrag innerhalb von 6 Monaten ab Verfall nicht erneuert wird, werden sämtliche Entgeltselemente mit Wirkung 1.7.2001 gemäß den Indexzahlen des Landesinstituts für Statistik ASTAT betreffend den Zeitraum 1.1.2000 - 30.6.2001 angehoben; in gleicher Weise wird allenfalls in den darauffolgenden Semestern verfahren.
Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 5. September 2000, Nr. 37.