Die Kinderärzte, die am Tag der Veröffentlichung dieses Vertrags in die Verzeichnisse der Basiskinderärzte der Betriebe eingetragen sind, werden in ihrem Vertragsverhältnis, vorbehaltlich der Anwendung der Bestimmungen über die Unvereinbarkeit und die vorgesehenen Voraussetzungen, bestätigt.
Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 5. September 2000, Nr. 37.