Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 5. September 2000, Nr. 37.
(1) Die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen treten mit dem 1. des Monats nach Genehmigung dieses Vertrages, vorbehaltlich der ausdrücklich angeführten Laufzeiten, in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2000.
(2) Die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen sind für Vertragskinderärzte der Provinz Bozen bindend und zwar mit freier Entscheidung, an den von den Artikeln 31 und 41 vorgesehenen Initiativen teilzunehmen.