3.1 Für diese Kriterien gelten folgende Begriffsbestimmungen
1. „Zubringerleitungen“: Leitungen, welche das Wasser von der Wasserfassung bis zum Speicher bzw. bis zum Bewässerungsgebiet transportieren,
2. „Hauptversorgungsleitungen oder „Primärleitungen“: Leitungen, welche das Wasser vom Speicher oder von der Zubringerleitung zu den verschiedenen Bewässerungszonen des Bewässerungsgebietes transportieren,
3. “Untergeordnete Wasserleitungen“: alle Leitungen, welche die Übergabestationen mit den obgenannten Leitungen verbinden,
4. „Übergabestationen“: Systeme aus hydraulischen Armaturen, die das Wasser an die betrieblichen Bewässerungsnetze übergeben,
5. Gemeinschaftsanlagen“: Infrastrukturen, bei denen wesentliche Teile als Gemeinschaftsteile errichtet und genutzt werden.