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1) Die Ausübung des Raftings ist auf die in der Anlage I angeführten Wasserläufe sowie auf die jeweils daneben angegebene Jahres- und Tageszeit beschränkt , und der Kanusport ist nur in den, in Anlage II angegebenen Gewässerabschnitten erlaubt. Die Anlagen I und II sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2) In den, in der Anlage I nicht enthaltenen Wasserläufen ist die Ausübung des Raftings ganzjährig verboten; ebenso ist in den, in der Anlage II nicht angegebenen Gewässerabschnitten jedwedes Kanufahren untersagt.
3) In den, entlang der Raftingstrecken vorhandenen, geschützten Biotopen ist jeder Ein- und Ausstieg zu bzw. aus der Wasserfahrzeugen verboten.
4) Der für die Fischerei zuständige Landesrat kann Ausnahmen zu der in Punkt 1) genannten Regelung erlauben.
5) Es wird festgehalten, dass die Überwachung der obgenannten Einschränkungen den im Artikel 16 Absatz 1 des L.G. vom 9. Juni 1978, Nr. 28, in geltender Fassung, genannten Aufsichtsorganen obliegt.
6) Der eigene Beschluss vom 24. Juni 2002, Nr. 2206, ist hiermit widerrufen
7) Die gegenwärtige Maßnahme wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
DIE BEFAHRBAREN RAFTINGSTRECKEN
Anlage IRaftingstrecken | erlaubter Zeitraum |
| jährlich | täglich |
Eisack von Trens bis Franzensfeste und ab Staumauer Franzensfeste bis Neustift | 10.05. – 20.09. | 9,00 – 18,00 |
Rienz von Kniepass bis zum Mühlbacher Stausee | 10.05. – 20.09. | 9,00 – 18,00 |
Ahr von Steinhaus bis Mühlen | 10.05. – 20.09. | 9,00 –18,00 |
Ahr von Mühlen bis zur Gatzau bei Gais | 01.06. – 20.09. | 9,00 – 18,00 |
Etsch zwischen Göflan und Latsch sowie von E-Werkrückgabe unter Kastelbell bis Rabland | 10.05 – 20.09. | 9,00 – 18,00 |
Passer von der Brücke nach Mörre bis zur Riffianerbrücke | 10.05.- 20.09. | 9,00 – 18.00 |
Etsch zwischen Gargazon und Sigmundskron | 15.10. – 15.04. | keine Einschränkung |
DIE BEFAHRBAREN KANUSTRECKEN
Anlage IIKanustrecken | | zusätzliche zeitliche Einschränkungen |
Etsch zwischen Göflan und Latsch sowie von E-Werk Rückgabe in Kastelbell bis zur Töll | | Kanu-Fahrverbot an allen Sonntagen |
Etsch von der Passermündung bis Salurn, Eisack von Sterzing bis Franzensfeste,von der Rienzmündung bis Klausen und von E-Werk Rückgabe in Kardaun bis Einfluss in die Etsch sowie Rienz von Kniepass bis Mühlbacher Stausee | | Keine Einschränkung |
Passer von Gomion bis zum Riffianer Fußballplatz, Rienzschlucht ab der Mühlbacher Staumauer, Eisack ab Franzensfester Staumauer bis zur Rienzmündung, Talfer flußabwärts von Astfeld, Gader von Zwischenwasser bis zum Einfluss in die Rienz und Ahr von Steinhaus bis zum Staubereich beim Kniepass (Rienz) | | befahrbar vom 15. April bis 15. September täglich ab 10,°° Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur bis 18°° Uhr |
Passer von der Meraner Gilf bis zum Einfluss in die Etsch | | befahrbar vom 15. April bis 15. September täglich ab 10,°° Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur bis 18°° Uhr, sowie an Samstagen nur von 13,°° Uhr bis 18°° Uhr |
Mareiterbach vom Fischteich in Unterackern bis zur Mündung in den Eisack | | befahrbar vom 1. Juni bis 30. August als Übungsstrecke örtlicher Vereine |