Beschluss Nr. 4606 vom 04.12.2000
Festsetzung der Vergütungen an die Staatslehrer, welche an den Landesberufsschulen oder Berufsertüchtigungskursen beauftragt sind, lt. Art. 40 des E.T. der Landesgesetze über die Personalordnung der Berufsausbildung
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