(1) Neue kleine private Trinkwasserleitungen oder Eigenversorgungsanlagen im "Inselbetrieb" können von Privaten geführt werden, wenn der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nur schwer möglich ist und wenn die zuständige Gemeinde ein positives Gutachten abgibt. Die Wasserkonzession wird dann dem privaten Antragsteller erteilt.