Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In größeren Schulen ist ein Magazinraum zur Aufbewahrung der Leihschulbücher und gesonderter Bibliotheksbestände zu planen. Er ist je nach Schultyp und Schulgröße zu dimensionieren, darf aber höchstens eine Nutzfläche von 50,00 m² haben.