(1) Das Lehrerzimmer dient als Aufenthaltsraum und als Arbeits- und Konferenzraum für die Lehrpersonen.
(2) Es ist eine Garderobe mit Waschgelegenheit sowie Gelegenheit zur Zubereitung warmer Getränke einzurichten. Es kann zu diesem Zweck eine Kochnische, in den großen Schulen eine eigene kleine Küche vorgesehen werden.
(3) Das Lehrerzimmer soll möglichst in der Nähe der Verwaltungsräume und der Schulbibliothek liegen und nach Möglichkeit unterteilbar sein.
(4) Die Nutzfläche des Lehrerzimmers beträgt mindestens 60,00 m2.
(5) Im Lehrerzimmer sind auch Einzelarbeitsplätze einzurichten, und zwar für wenigstens 1/4 der Lehrpersonen.
(6) In kleinen Schulen sind wenigstens 2 Arbeitsplätze vorzusehen. Im Schulgebäude müssen außerdem zusätzliche Arbeitsplätze vorhanden sein, die von den Lehrpersonen genutzt werden können.
(7) In Kindergärten ist für die Teamarbeit der Fachkräfte und für die Zusammenarbeit mit den Eltern ein Besprechungsraum zu planen. In Kindergärten mit bis zu drei Abteilungen kann dieser Raum mit dem Büro verbunden werden.
(8) In Kindergärten ist ein Personalraum als Mehrzweckraum für Verwaltung, Sprechzimmer und Aufenthalt für Kindergartenpersonal erforderlich. Dieser Raum sollte möglichst in Eingangsnähe liegen, gleichzeitig aber auch zu den Gruppenbereichen eine gute Verbindung haben.