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Beschluss vom 17. Dezember 2007, Nr. 4415
Festlegung der Kriterien zur Gewährung des Beitrages für die Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl (Artikel 16/bis vom Landesgesetz 17. Februar 2000, Nr. 7) (abgeändert mit Beschluss Nr. 192 vom 28.01.2008, Beschluss Nr. 1065 vom 14.04.2009 und Beschluss Nr. 784 vom 13.10.2020)

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…omissis…

1. die in der Anlage „A“, wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses, angeführten Kriterien, die anlässlich der Preisreduzierung beim Ankauf von Benzin und Dieselöl, im Sinne von Absatz 3, Buchstaben b), c), d), e), f) und g) des Artikel 16/bis des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, Anwendung finden, zu genehmigen;

2. die Regelungen für die Gemeinden, die Tankstellenpächter und die Bürger zu genehmigen; die Regelungen sind in den Anlagen “B”, “C” e “D” enthalten und sind wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses;

3. zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anlagen „A“, “B”, “C” e “D”, wesentliche Bestandteile des gegenständlichen Beschlusses, als Ergänzung des Beschlusses vom 3. Dezember 2007, Nr. 4120, gelten;

4. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.