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Beschluss vom 17. Dezember 2007, Nr. 4415
Festlegung der Kriterien zur Gewährung des Beitrages für die Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl (Artikel 16/bis vom Landesgesetz 17. Februar 2000, Nr. 7) (abgeändert mit Beschluss Nr. 192 vom 28.01.2008, Beschluss Nr. 1065 vom 14.04.2009 und Beschluss Nr. 784 vom 13.10.2020)

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REGELUNG FÜR DIE GESCHÄFTSFÜHRER DER TANKSTELLEN

1.VORGANG FÜR DIE TRANSAKTIONEN BEI DER „PREISREDUZIERUNG FÜR BENZIN UND DIESELÖL“

Für die Inanspruchnahme des Beitrages betreffend „Preisreduzierung beim Ankauf von Benzin und Dieselöl bei den Tankstellen die sich in den betroffenen Gemeinden befinden, wird die Karte der Steuernummer oder die Sanitätskarte des Begünstigten benutzt. Die Aktivierung erfolgt bei der Gemeinde wo der Begünstigte ansässig ist.

Nach erfolgter Betankung durch den Tankwart ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:

a) Der Begünstigte informiert den Tankwart, dass er Anrecht auf die Preisreduzierung hat;

b) Auf einem eigens dazu bestimmten POS-Gerät wird vom Tankwart der effektiv geschuldete Betrag eingegeben und die entsprechende durchgezogen;

c) Der Begünstigte gibt seinen Geheimkode (PIN-Code) ein der sich aus vier Ziffern zusammensetzt;

d) Der Tankwart überprüft die weiteren Informationen, die vom POS-Gerät wiedergegeben werden. Sofern die Mitteilung positiv ist und der Begünstigte mehrerer Fahrzeuge ist, ersucht er denselben die Kenntafel des entsprechenden Fahrzeuges zu bestätige;

e) der Tankwart verfolgt auf dem POS-Gerät den weiteren Verlauf der Transaktion (1);

1. positiv durchgeführte Transaktion; Überprüfung zwecks Übereinstimmung des Fahrzeugkennzeichens mit jenem des Beleges;

2. falls das Fahrzeugkennzeichen nicht übereinstimmt, kann die Rückbuchung vorgenommen werden;

3. Fehlermeldung: benachrichtigt den Begünstigten das die Preisreduzierung nicht gewährt werden kann;

f) Der Tankwart lässt sich vom Begünstigten den Beleg der positiven Transaktion unterzeichnen und überlasst ihm eine Kopie desselben;

g) Der Begünstigte bezahlt den reduzierten Preis, wie er vom Beleg zu entnehmen ist;

h) Der Begünstigte und der Tankwart sind ersucht die Belege für allfällige Kontrollen aufzubewahren.

(1) Fehlermeldungen:

Nicht berechtigte Karte: der Begünstigte verfügt nicht über die Voraussetzungen um Treibstoff zu einem reduzierten Preis zu erhalten (falls der Begünstigte in einer Gemeinde wohnt, die vom Projekt „Preisreduzierung betroffen ist, ist es erforderlich bei der Wohnsitzgemeinde die Aktivierung der Karte zu beantragen).

Falscher Geheimkode (PIN-Code): der Begünstigte kann höchstens fünf Mal den Geheimkode (PIN-Code) eingeben. Nach dem fünften Mal wird die Karte gesperrt. Für die Reaktivierung ist der Begünstigte verpflichtet sich an die Gemeinde zu wenden.

Gesperrte Karte: falls die Karte verloren oder gestohlen wurde. Die Reaktivierung wird von der Wohnsitzgemeinde des Begünstigten vorgenommen.

Karte mit Aussetzung: falls der Begünstigte der „Preisreduzierungskarte infolge irregulärer Benutzung einer Einschränkung unterzogen wurde. Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit, werden dem Bürger die Rechte wieder zuerkannt.

Annullierte Karte: falls die Voraussetzungen für den Benutzung der Preisreduzierungskarte nicht mehr gegeben sind.

Die Beweggründe, die üblicherweise zutreffen sind folgende:

1. Änderung des Wohnsitzes von einer Gemeinde der begünstigten Zone in eine Gemeinde die nicht in Zone der Begünstigungen fällt;

2. Fehlen der Inhaberschaft eines Fahrzeuges;

3. Ableben des Begünstigten.

Falls die Voraussetzungen wieder gegeben sein sollten, kann sich der Bürger zur Gemeinde begeben wo er ansässig ist und die Reaktivierung der Karte beantragen.

Erreichte Höchstmengen: falls der Begünstigte die tägliche bzw. Die monatliche Höchstmenge erreicht hat und somit auf die Preisreduzierung nicht mehr Anrecht hat.

2. Rückbuchung der Letzten Transaktion

Es besteht die Möglichkeit die letzte mit positivem Ergebnis abgeschlossene Transaktion zu widerrufen.

Die Rückbuchung erfolgt unter Anwendung der im Menu des POS-Gerätes enthaltenen Anweisungen (siehe Benutzerhandbuch des POS-Gerätes).

3. Änderung der Persönlichen und Sachlichen Daten

Der Tankstellenpächter ist verpflichtet dem Amt für Handel und Dienstleistungen alle persönlichen und sachlichen Änderungen der Daten mitzuteilen. Es handelt sich um:

A. Persönliche Daten

Wechsel in der Tankstellenführung;

Änderung der Gesellschaftsform;

Änderung der Bankkoordinaten für die Auszahlung der der vorgestreckten Beträge.

B. Sachliche Daten

Schließung der Tätigkeit;

Zeitweilige Schließung der Tankstelle zwecks Umstrukturierung.

4. Wöchentliche Auszahlungen

Die Auszahlungen erfolgen wöchentlich nach Überprüfung durch das Amt für Handel und Dienstleitungen der von den verschiedenen Tankstellen durchgeführten Transaktionen. Stichprobenartig werden auch die Bewegungen der Begünstigte geprüft.

Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird die Auszahlung aufgeschoben.

5. Allgemeine Hinweise

Der Tankstellenpächter ist verpflichtet:

dem Bürger für jede Treibstoffversorgung mit Preisreduzierung eine vom POS-Gerät ausgedruckte Kopie des Beleges auszuhändigen;

zu kontrollieren, dass das Fahrzeugkennzeichen des betankten Fahrzeuges mit dem des Beleges übereinstimmt;

die Belege des POS-Gerätes aufzubewahren;

die Betankung mit Benzin und Dieselöl nur für jenes Fahrzeug vorzunehmen, das auf der „Preisreduzierungskarte aufscheint; die Abgabe von ermäßigtem Benzin und Dieselöl in Kanister öder andere ähnliche Behälter ist deshalb strengstens untersagt;

den Geheimkode (PIN-Code) ausschließlich vom Inhaber der Karte eingeben zu lassen;

dem Begünstigten nach Abschluss des Vorgangs die Karte rück zu erstatten; die Aufbewahrung der Preisreduzierungskarte der üblichen Kunden beim Tankstellenpächter ist demzufolge nicht zugelassen;

zu überprüfen, dass der im POS-Gerät verzeichnete Preis, den effektiv angewandten und öffentlich kundgemachten Preisen entspricht (für die Eingabe siehe Benutzerhandbuch des POS-Gerätes);

die Öffnungs- und Schließungszeiten der Tankstelle einzuhalten.

5. Verwaltungsstrafen

Laut Artikel 16/bis, Absatz 4 und 5 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7 „Neue Handelsordnung wird die Nichtbeachtung der Bestimmungen durch Handlungen, die eine widerrechtliche oder nicht korrekte Nutznießung der vorgesehenen Begünstigungen zur Folge haben, oder durch Nichteinhaltung der Auflagen laut Absatz 3 Buchstabe f) des obgenannten Artikels, mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von 250,00 Euro bis 1.500,00 Euro geahndet.

In besonders schwerwiegenden Fällen, bei Rückfälligkeit oder bei wiederholter Übertretung werden der Mindest- und der Höchstbetrag verfünffacht und die zuständige Behörde verfügt die Aussetzung der dem Betroffenen gewährten Begünstigungen für die Dauer eines Jahres oder die Einstellung der Betriebstätigkeit der betreffenden Tankstelle für die Dauer von 60 Tagen.

Folgende Übertretungen können die Aussetzung der Betriebstätigkeit bewirken:

1. Fälschung der Daten der Transaktion;

2. Fälschliche Nutzung der Karte und des Geheimkodexes (PIN-Code);

3. Ausfall der Kontrolle bezüglich Übereinstimmung der eingegebenen Daten und des Fahrzeugkennzeichens des betankten Fahrzeuges;

4. Wiederverkauf von Treibstoff durch Umfüllung auf anderes Fahrzeug.

6. Kontakte und Mitteilung betreffend Datenschutzgesetz

Für eventuelle Auskünfte wenden sie sich an das Amt für Handel und Dienstleistungen – Bereich „Preisreduzierung für Benzin und Dieselöl – 39100 Bozen, Raiffeisenstraße 5, Tel. 0471 413737 oder 0471 413755, Fax 0471 413791, E-Mail: Tankstellen@provinz.bz.it, Webseite: RLINK "http://www.provinz.bz.it/wirtschaft/handel "www.provinz.bz.it/wirtschaft/handel

Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (Gesetzesvertretender Rechtsordnung Nr. 196/2003)

Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr. 79/73 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor des Amtes für Handel und Dienstleistungen 35.3.

Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden.

Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 der Gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen.

Der Pächter

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Stempel und Unterschrift / timbro e firma