1. Anrecht auf die Studienbeihilfe haben Oberschülerinnen und Oberschüler, die bei der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:in der Provinz Bozen ansässig sind und dort, im Schuljahr 2022/2023, die dritte Klasse einer deutschsprachigen Oberschule staatlicher Art besuchen,
- das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben;
- der ISEE-Wert (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage nach Äquivalenzskala) ihrer Familien übersteigt nicht 65.000,00 €;
- eine Sprachkompetenz in Italienisch auf dem Niveau B1 des GERS besitzen. Dieses Sprachniveau wird durch ein Sprachzertifikat belegt, das durch eine beim Bildungsministerium akkreditierte Stelle verliehen wurde, oder durch die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und/oder der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (sog. Zweisprachigkeitsnachweis) oder durch eine Bestätigung der Lehrperson für Italienisch-Zweite Sprache der Klasse, welche der Oberschüler oder die Oberschülerin besucht, der/die an dieser Ausschreibung teilnimmt,
- im Schuljahr 2022/2023, im Juni, die Versetzung in die 4. Klasse.