1. Der mögliche Höchstviehbesatz eines Unternehmens wird aufgrund folgender Höhenstufen, bezogen auf die gewichtete durchschnittliche Höhe der Futterflächen, gestaffelt:
a) bis inklusive 1250m,
b) über 1.250m bis inklusive 1.500m,
c) über 1.500m bis inklusive 1.800m,
d) über 1.800m.
2. In der Berechnung der durchschnittlichen Höhe der Futterflächen wird die Bruttofläche eines jeden dafür relevanten Feldstückes (Polygon) der LAFIS - Kulturartentypologien Ackerfutterbau, Wiese und Weide berechnet und anschließend mit den in Artikel 2 dieser Richtlinien angeführten Futterflächenkoeffizienten, der betroffenen Kulturart multipliziert. Der daraus resultierende Wert wird mit der durchschnittlichen Höhe der jeweiligen Feldstücke, welche durch Verschnitt mit dem digitalen Geländemodell (DGM) gebildet wird, multipliziert. Die Summe dieser Produkte wird abschließend durch die gesamte Futterfläche dividiert.
3. Diese Berechnung ergibt die durchschnittliche Höhe der Futterflächen des Betriebes in Metern über dem Meeresspiegel als Grundlage der oben genannten Kategorisierung.