...omissis...
1) Die Beschlüsse der Landesregierung vom 09. Dezember 2013, Nr. 1853 und vom 29. April 2014, Nr. 455 werden aufgehoben.
2) Den Mitgliedern der Prüfungskommissionen der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung, der Ladinischprüfung und der differenzierten Prüfung wird für jeden Tag, an dem diese als Mitglied einer Prüfungskommission eingesetzt werden, ein Grundbetrag in der Höhe von € 145,00 zugesprochen.
3) Angesichts der zeitlichen Dauer der Prüfung sowie der Anzahl der einzuladenden Kandidatinnen und Kandidaten werden den Prüferinnen und Prüfern zusätzlich dazu für jede abgenommene Zweisprachigkeitsprüfung, Ladinischprüfung und differenzierten Prüfung folgende Beträge bezahlt:
Niveau C1 und B2: € 8,00 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau B1: € 7,00 für jede abgenommene Prüfung
Niveau A2: € 6,00 für jede abgenommene Prüfung.
4) Für die einsprachige Prüfung werden folgende Beträge für jede abgenommene Prüfung zuerkannt:
Niveau C1 und B2: € 4,00 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau B1: € 3,50 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau A2: € 3,00 für jede abgenommene Prüfung.
5) Den Mitgliedern der Prüfungskommissionen der Zweisprachigkeitsprüfung sowie der Ladinischprüfung werden für jene Kandidatinnen und Kandidaten, welche nur den Hörverständnistest und / oder die schriftliche Prüfung ablegen sowie im Falle der Annullierung einer Prüfungsarbeit, folgende Beträge bezahlt:
Niveau C1 und B2: € 4,00 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau B1: € 3,50 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau A2: € 3,00 für jede abgenommene Prüfung.
6) Den Mitgliedern der Prüfungskommissionen der einsprachigen Prüfung werden für jene Kandidatinnen und Kandidaten, welche nur den Hörverständnistest und / oder die schriftliche Prüfung ablegen sowie im Falle der Annullierung einer Prüfungsarbeit, folgende Beträge bezahlt:
Niveau C1 und B2: € 2,00 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau B1: € 1,75 für jede abgenommene Prüfung;
Niveau A2: € 1,50 für jede abgenommene Prüfung.
7) Die Fahrtspesen der Prüferinnen und Prüfer der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung, der Ladinischprüfung und der differenzierten Prüfung werden wie folgt pauschal vergütet, wobei die Vergütung für jeden Tag anfällt, an dem die Prüferinnen und Prüfer als Mitglied einer Prüfungskommission eingesetzt werden:
- Stadtgebiet Bozen: € 2,00
- Überetsch-Unterland, Salten-Schlern: € 5,00
- Eisacktal, Etschtal, Meran, Burggrafenamt: € 6,00
- Pustertal bis einschließlich Bruneck, Vinschgau bis einschließlich Schlanders, Wipptal: € 12,00
- Pustertal ab Bruneck, Vinschgau ab Schlanders: € 18,00
- Weiteres Staatsgebiet und Ausland: € 20,00.
8) Den Landesbediensteten, die Mitglieder der obgenannten Prüfungskommissionen sind und ihre Tätigkeit als Prüferinnen und Prüfer im Rahmen ihrer Dienstzeit ausüben, steht im Sinne dieses Beschlusses kein Entgelt zu.
9) Verpflichtende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen werden unentgeltlich angeboten, für die Prüferinnen und Prüfer fallen keine Vergütungen an.
10) Dieser Beschluss wird in Anwendung des Artikels 7, Absatz 1, Buchst. d) des Regionalgesetzes Nr. 2/2009, gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit dem Artikel 28, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, veröffentlicht.