1. Reichen die Finanzmittel nicht aus, erfolgt die Gewährung der Beihilfe aufgrund einer Rangordnung, erstellt nach Zuteilung einer Gesamtpunktezahl; letztere ergibt sich aus der Summe der folgendermaßen zugewiesenen Punkte:
a) Bewirtschaftung der Flächen nach den Kriterien des biologischen Landbaues: 10 Punkte,
b) Ausmaß der betroffenen Flächen über 2,0 ha: 10 Punkte,
c) Eigenschaft als Junglandwirt / als Junglandwirtin im Sinne der einschlägigen Bestimmungen: 6 Punkte.
2. Die jährliche Rangordnung der zugelassenen Anträge läuft aus, sobald die verfügbaren Finanzmittel erschöpft sind.