1. Die Beihilfe wird in Form einer Flächenprämie gewährt und beträgt jährlich 600,00 Euro pro Hektar.
2. Die Beihilfe wird nicht gewährt, wenn der Betrag niedriger als 200,00 Euro ist.
3. Die Beihilfe wird ausschließlich für ganze Grundparzellen mit der Kulturart „Wiese“ einschließlich deren Unterkategorien gewährt.
4. Die Gesamtsumme der dem/der Antragstellenden gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren - 25.000,00 Euro nicht überschreiten.