1. Dieser Beschluss regelt die Ausbildung der Lehrer/Lehrerinnen mit Hochschulabschluss und Fachlehrer/ Fachlehrerinnen der deutschsprachigen und ladinischen Berufsschulen des Landes und der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung, im Folgenden als „Schulen der Berufsbildung“ bezeichnet.
2. Dieser berufsbegleitende Ausbildungslehrgang für Lehrpersonen mit dem für das jeweilige Unterrichtsfach der Schulen der Berufsbildung vorgeschriebenen Studientitel dient der Vermittlung pädagogisch- didaktischer Kompetenzen und endet mit der Verleihung der Lehrbefähigung.
3. Der berufsbegleitende Ausbildungslehrgang gemäß Absatz 2, im Folgenden als „Ausbildungslehrgang“ bezeichnet, beruht auf drei Grundsätzen:
1) Verzahnung von Theorie/Wissenschaft und Praxis durch die Kooperation verschiedener Akteure (Freie Universität Bozen, Expertinnen und Experten für die Praxis und Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren),
2) Vermittlung theoretischen Wissens mit Betonung des Praxisbezugs durch die Freie Universität,
3) Praxismodule zu Besonderheiten der Südtiroler Schule bzw. Schwerpunktbereichen durch Expertinnen und Experten.
4. Ziel des Ausbildungslehrganges ist die Ausbildung von reflektierenden Praktikerinnen und Praktikern auf der Basis einer soliden Unterrichtsfach-Sachkompetenz und einer forschenden Grundhaltung.