1. Beim Besuch der von der Universität angebotenen Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Die auszubildenden Lehrpersonen müssen jede Lehrveranstaltung schriftlich reflektieren.
2. Für alle anderen Elemente des Ausbildungslehrganges besteht ebenfalls Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit von mindestens 75 % ist verpflichtend. Wer diese nicht erreicht, kann (a) die Prüfungen nicht schreiben und wird (b) nicht zum Abschlussgespräch zugelassen, kann somit den Ausbildungslehrgang nicht abschließen. Für die 25 % Abwesenheit sind verbindliche Kompensationsaufgaben vorgesehen. Die Mindestanwesenheit von 75 % kann nur aus schwerwiegenden Gründen unterschritten werden. Die Genehmigung dieser Fälle obliegt dem Lehrgangsrat. Die Dokumentation der Anwesenheiten und der zu erbringenden Leistungen ist Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Abschlussgespräch.