1. Bei der Einstufung der Schutzhütten wird folgendes berücksichtigt: Gehzeit, Meereshöhe, alpinistische Bedeutung, Öffnungszeiten, das Vorhandensein einer ganzjährig zugänglichen Notunterkunft, allgemeine Versorgung, Wasserversorgung.
2. Die derzeitige Einstufung der Schutzhütten ist aus der Tabelle A ersichtlich.
3. Die Einstufung wird regelmäßig, in jedem Fall aber alle fünf Jahre, überprüft.