1. Für die Gewährung der Beihilfen gelten außerdem folgende allgemeine Kriterien:
a) die finanziellen Mittel der Gesuchstellenden sowie die ehrenamtliche Mitarbeit und die Angemessenheit der Mitgliedsbeiträge,
b) die Wirtschaftlichkeit der Vereinsführung,
c) das Ausmaß der Gemeinnützigkeit und der Akzeptanz in der Bevölkerung,
d) die Effizienz, Intensität, Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit,
e) ob die Organisation eine Sportanlage führt,
f) die Kosten in Zusammenhang mit der Ausübung einer bestimmten Sportdisziplin,
g) ob ein Sport angeboten wird, dessen Ausübung in Südtirol Tradition hat,
h) ob ein Sportangebot für Menschen mit Beeinträchtigung besteht,
i) die sportlichen Leistungen,
j) ob Breitensport und Freizeitsport angeboten wird,
k) Veranstaltungen, Kurse oder Vorhaben, die zusätzlich zur normalen jährlichen Tätigkeit organisiert werden,
l) Initiativen für die Jugend und die Senioren,
m) objektive Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Programme,
n) Vorhaben im Bereich des nicht wettkampfmäßigen Sports und offenes Angebot von Freizeit- und Gesundheitssportmöglichkeiten sowie von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten,
o) ökologische Vertretbarkeit und Umweltverträglichkeit der Tätigkeit,
p) innovativer Charakter der Tätigkeit,
q) ob Nutzungsgebühren für Sportanlagen anfallen,
r) ob Athleten und Athletinnen der Jugendkategorien zu einer Meisterschaft eines Sportdachverbandes (z.B. USSA, VSS), einer Sportförderungskörperschaft (EPS) oder eines nicht im CONI organisierten Sportfachverbandes angemeldet sind,
s) ob es sich um eine Randsportart handelt.