(1) Für die Prüfungen gilt folgende Bewertungsskala, wobei auch Noten mit einer Kommastelle gegeben werden können:
- ausgezeichnet: 10,
- sehr gut: 9,
- gut: 8,
- zufriedenstellend: 7,
- genügend: 6,
- ungenügend: 5,
- völlig ungenügend: 4.
(2) Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat/die Kandidatin eine Bewertung von mindestens 6 erreicht.
(3) Es liegt im Ermessen der Kommission, einen einzigen Prüfungsteil, eine einzige Modulprüfung oder eine einzige Teilnote einer Modulprüfung als bestanden zu bewerten, wenn der Kandidat/die Kandidatin eine Note zwischen 5,1 und 5,9 erhalten hat.
(4) Ein Kandidat/Eine Kandidatin kann höchstens dreimal bei einer Prüfung antreten.
(5) Für jeden bestandenen Prüfungsteil erhält der Kandidat/die Kandidatin ein Zeugnis. Nach bestandener Meister- oder Handelsfachwirteprüfung wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Alle Zeugnisse werden vom Direktor/von der Direktorin des zuständigen Landesamtes unterschrieben.
(6) Bereits bestandene Prüfungen über Teile oder Module der Meister- und Handelsfachwirteprüfung verfallen, wenn die gesamte Prüfung nicht innerhalb von sechs Jahren absolviert wird. Die genannte Frist läuft ab dem Datum der ersten bestandenen Prüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Direktor/die Direktorin des zuständigen Landesamtes die Frist für die Prüfungsteile Fachtheorie und -praxis bis zur nächsten Prüfungssession verlängern. Bietet das Amt während der Sechsjahresfrist keine fachtheoretische und -praktische Prüfung an, so bleiben bereits bestandene Prüfungen automatisch weitere sechs Jahre gültig.
(7) Die Diplome über die Meister- und Handelsfachwirteprüfung werden vom zuständigen Landesamt ausgestellt und vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin für die Meister- und Handelsfachwirteausbildung unterzeichnet. Auf den Diplomen wird das entsprechende Niveau des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß den geltenden Bestimmungen angeführt, sofern eine solche Zuordnung erfolgt ist. Bei einer Gesamtnote von 8,5 und darüber wird das Meisterdiplom mit dem Prädikat „mit Auszeichnung bestanden“ versehen.