1. Die Ausgaben für die einzelnen Leistungen dürfen folgende Beträge nicht überschreiten (zuzüglich Mwst.):
a) Mittagessen
1) Menü 9,70 €
2) Tagesteller 6,00 €
b) Unterkunft und Verpflegung im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schülerinnen und Schülern im sozialen Bereich 39,70 € pro Tag
c) Unterkunft, Frühstück und Mittagessen oder Abendessen im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schülerinnen und Schülern im sozialen Bereich 28,30 € pro Tag
d) Unterkunft mit Frühstück im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schülerinnen und Schülern im sozialen Bereich 19,60 € pro Tag
e) Unterkunft ohne Verpflegung im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schülerinnen und Schülern im sozialen Bereich 17,90 € pro Tag
f) Abendessen im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schülerinnen und Schülern im sozialen Bereich 9,70 € pro Essen.
2. Diese Höchstgrenzen werden für das Pflichtpraktikum im Ausland um 20 Prozent erhöht.
3. Die Getränke und etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten der Schülerinnen und Schüler.
4. Das Land bezahlt die obgenannten Beträge nur an Betreiber von Mensen und gastgewerblichen Betrieben, mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde.