1. Anspruch auf die genannten Förderungen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Berufsbildungskursen und Lehrlinge, die in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind oder dort das Domizil aus Ausbildungsgründen haben.
2. Bei Abbruch der Ausbildung geht das Anrecht auf die Förderungen verloren.