1. Die Ausgaben für die einzelnen Leistungen dürfen folgende Beträge nicht überschreiten (zuzüglich Mwst.):
a) Unterkunft und Verpflegung: 39,70 € pro Tag
b) Unterkunft, Frühstück und Mittagessen oder Abendessen: 34,50 € pro Tag
c) Unterkunft und Frühstück: 29,80 € pro Tag
d) nur Unterkunft: 27,80 € pro Tag
e) Mittagessen:
1) Menü 9,70 €
2) Tagesteller 6,00 €
f) Abendessen:
1) Menü 9,70 €
2) Tagesteller 6,00 €
2. Die Getränke und etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Lehrlings.
3. Das Land bezahlt die oben genannten Leistungen nur an Betreiber von Heimen, Mensen und gastgewerblichen Betrieben, mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen wurde.
4. Ist der Aufenthalt im Heim oder die Inanspruchnahme der Verpflegungsleistung von kurzer Dauer, wie es insbesondere bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen der Fall ist, werden die Beträge für Unterkunft und Verpflegung von Fall zu Fall vereinbart, dürfen aber keinesfalls die unter Absatz 1 angeführten Höchstgrenzen um mehr als 50 Prozent übersteigen.