1. Auf der Grundlage des Prüfberichtes akkreditiert die Direktorin/der Direktor der Landesabteilung Soziales den jeweiligen Dienst.
2. Die Akkreditierung wird innerhalb von 180 Tagen ab Erhalt des Antrags erteilt. Die Frist für den Abschluss des Verfahrens ist unterbrochen, wenn zusätzliche Informationen oder Unterlagen für die Prüfung notwendig sind, und beginnt ab ihrer Einreichung neu zu laufen.
3. Bei nur teilweiser Einhaltung der Akkreditierungsrichtlinien wird eine Akkreditierung mit Auflagen erteilt, wobei der Träger ein Anpassungsprogramm mit Angabe der jeweiligen Umsetzungsfristen vorlegt.
4. Ist der Träger bei Fälligkeit der Auflagen seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, wird nach vorheriger Aufforderung der Direktorin/des Direktors der Landesabteilung Soziales die Finanzierung des jeweiligen Dienstes folgendermaßen gekürzt:
a) für Dienste mit bis zu 10 Plätzen und für Beratungsdienste: um 20.000,00 Euro jährlich,
b) für Dienste mit 11 bis 40 Plätzen und für die Hauspflegedienste: um 40.000,00 Euro jährlich,
c) für Dienste mit über 40 Plätzen: um 80.000,00 Euro jährlich.
5. Werden die Akkreditierungsauflagen erfüllt, wird die für das darauffolgende Kalenderjahr vorgesehene Finanzierung des jeweiligen Dienstes wieder vollständig ausgezahlt.